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Rechnungslegungsrecht mit Reto Eberle: Die wichtigsten Neuerungen [VIDEO]

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Das Schweizer Rechnungslegungsrecht ist bereits seit zwei Jahren in Kraft. Nach einer Übergangsfrist haben Unternehmen seit Anfang dieses Jahres die Bestimmungen für den Einzelabschluss zwingend anzuwenden (beim Konzernrecht dauert die Frist ein Jahr länger). Insbesondere betrifft die Anwendung des neuen Rechts Unternehmen, bei denen Geschäfts- und Kalenderjahr zusammenfallen. Tatsächlich konnten mit der Reform im Vergleich mit dem alten Recht verschiedene Verbesserungen realisiert werden, wie Prof. Dr. Reto Eberle, Partner bei KPMG und Professor an der Universität Zürich, ausführt. Zu den Neuerungen gehört, dass das Gesetz rechtsformunabhängig ausgestaltet wurde mit Geltung für alle Unternehmen, die in der Schweiz buchführungspflichtig sind. Insgesamt war die Reform ein wichtiger Schritt, doch hat sie nicht alle Erwartungen erfüllt. Bemängelt am neuen Gesetz wurde etwa, dass die Konzernrechnung nicht zwingend nach einem anerkannten Standard wie beispielsweise Swiss GAAP FER oder IFRS erstellt werden muss. Insgesamt sieht Reto Eberle beim Rechnungslegungsrecht in absehbarer Zeit keinen Reformbedarf mehr.

Allerdings kann sich das Rechnungslegungsrecht internationalen Trends nicht entziehen. Auf supranationaler entwickeln sich die International Financial Reporting Standards (IFRS) zum wichtigsten Regelwerk. Doch diese Standards sind zum einen für manche Unternehmen zu komplex. Zum anderen geht die Offenlegung von Informationen nach Meinung vieler Experten zu weit. Ein möglicher Trend weist in Richtung Reduktion der Komplexität oder der Anzahl von Reportings, die gleichzeitig nebeneinander zu erstellen sind. Wie eine mögliche Lösung auch noch aussehen könnte, erläutert Reto Eberle im Interview mit Prof. Paul Sidiropoulos, Leiter des Instituts Accounting & Controlling an der Kalaidos FH, hier.

Falls Sie das Video nicht sehen können, klicken Sie hier.

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